Edupage wird an unserer Schule eingesetzt. Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse haben einen eigenen Zugang. Hier ist Unterricht mit Lernkarten, Videounterstützung, sogar Tests unter Einhaltung der DSGVO wunderbar möglich. Die Unter- und Mittelstufe ist über E-Mail-Kommunikation mit den Eltern erreichbar. Da bleibt es bei angehängten Dateien. Die Unterstufe bekommt Material per Post zugeschickt.
Aus meiner Wahrnehmung von verschiedenen Schulen im selben oder auch in verschiedenen Bundesländern ergibt sich, dass es zum einen unterschiedliche Auslegungen und Empfehlungen (der Behörden) zur Umsetzung der DSGVO gibt – gerade in der akuten Corona-Krisenzeit gab es hier einige Spielräume – und dass zum anderen individuelle Schulen sehr unterschiedliche Medienkonzepte und Konzepte zum Datenschutz entwickelt haben. Insofern ist es aus meiner Sicht an dieser Stelle unmöglich, eine allgemein gültige Aussage zu treffen. Selbst wenn das “Produkt” an sich DSGVO-kompatibel ist, kann es trotzdem mit den Regelungen an der einen oder anderen Schule unvereinbar sein.
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4 Comments
zoom ist für private Zwecke ok, sehr einfach zu bedienen. Für uns als Institut scheitert es daran, dass es nicht mit der DSGVO vereinbar ist, leider.
Als Projekt- und Kommunikationstool hat sich bei uns Trello sehr bewährt. Also mehr für Team-Organisation.
Edupage wird an unserer Schule eingesetzt. Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse haben einen eigenen Zugang. Hier ist Unterricht mit Lernkarten, Videounterstützung, sogar Tests unter Einhaltung der DSGVO wunderbar möglich. Die Unter- und Mittelstufe ist über E-Mail-Kommunikation mit den Eltern erreichbar. Da bleibt es bei angehängten Dateien. Die Unterstufe bekommt Material per Post zugeschickt.
Aus meiner Wahrnehmung von verschiedenen Schulen im selben oder auch in verschiedenen Bundesländern ergibt sich, dass es zum einen unterschiedliche Auslegungen und Empfehlungen (der Behörden) zur Umsetzung der DSGVO gibt – gerade in der akuten Corona-Krisenzeit gab es hier einige Spielräume – und dass zum anderen individuelle Schulen sehr unterschiedliche Medienkonzepte und Konzepte zum Datenschutz entwickelt haben. Insofern ist es aus meiner Sicht an dieser Stelle unmöglich, eine allgemein gültige Aussage zu treffen. Selbst wenn das “Produkt” an sich DSGVO-kompatibel ist, kann es trotzdem mit den Regelungen an der einen oder anderen Schule unvereinbar sein.